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Verkehrsrecht

Übersicht

Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinn sowohl das Straßenverkehrsrecht als auch das Luftfahrtrecht, das Eisenbahnrecht, das Recht über den Verkehr auf Wasserstraßen sowie das Seerecht. Der Begriff Verkehrsrecht wird im üblichen Sprachgebrauch jedoch nur auf den Straßenverkehr bezogen. Es umfasst mehrere Teilbereiche wie das Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (z. B. Haftung bei Unfällen), das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.), das Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht.
Das Verkehrsrecht wird als typisches Ordnungsrecht durch das Bundesrecht bestimmt. Geregelt wird das Verkehrsrecht durch die Straßenverkehrsordnung (StVO), das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Unsere Leistung

Rechtsanwalt Oliver Schoof vertritt Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen infolge von Verkehrsunfällen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kfz-Kaufverträgen, Bußgeldangelegenheiten, verkehrsstrafrechtlichen Verfahren sowie Verfahren betreffend das Fahrerlaubnisrecht.