Vertragsrecht
Übersicht
Ein Vertrag ist eine von mindestens zwei Parteien getroffene Vereinbarung. Er kommt durch zwei mit Bezug aufeinander abgegebene, übereinstimmende Willenserklärungen zustande, wobei man die erste Willenserklärung als Angebot und die daraufhin abgegebene als Annahme bezeichnet. In Deutschland gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der es grundsätzlich jedem freistellt, ob und mit wem er zu welchen Bedingungen einen Vertrag schließen will. Der wichtigste Grundsatz des Vertragsrechts lautet "Pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten). Er besagt, dass Vertragspartner, die sich nicht an geschlossene Verträge halten, rechtswidrig handeln. Verträge können grundsätzlich auch mündlich geschlossen werden, sofern das Gesetz für die Wirksamkeit eines Vertrages nicht eine bestimmte Form vorschreibt. In der Regel empfiehlt es sich hingegen - schon aus Beweisgründen - Verträge schriftlich zu fixieren. Einige Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer notariellen Beurkundung (z.B. ein Grundstückskaufvertrag).
Unsere Leistung
Die Anwaltskanzelei Schoof berät Sie bei der Gestaltung rechtswirksamer Verträge sowie dem Entwurf Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) für Ihr Unternehmen. Zudem vertritt Rechtsanwalt Oliver Schoof Sie außergerichtlich und gerichtlich bei vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen wie z.B. Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen aller Art (z.B. Grundstückskaufverträgen, Kfz-Kaufverträgen), Miet- und Pachtverträgen oder Dienst- und Werkverträgen.